Willkommen

Herzlich willkommen auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lisa Knapp-Untermoser!

Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei, Kontaktmöglichkeiten und Informationen zu meiner Person.

Tätigkeitsbereiche

Die Kanzlei berät schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten

Marken- und Designrecht

Schutz von Marken und sonstigen geschäftlichen Kennzeichen, Designs, technischem Know-How.

Anmeldungen, Widerspruchs- und Löschungsverfahren, Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen, Prozessführung, Vertragsgestaltung.

Lauterkeitsrecht (UWG) und Werberecht

Beratung im Zusammenhang mit unlauteren Geschäftspraktiken (Irreführung, vergleichende Werbung, Ausbeutung, Behinderung, Herabsetzung, etc).

Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Urheberrecht

Beratung rund um die Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutzes. Wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten. Erstellung von Verträgen. Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen. Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Zivilrecht und Prozessführung

Allgemeines Zivilrecht in allen Aspekten, wie zB Schadenersatzrecht, Gewährleistungrecht, Leistungsstörungen,  Produkthaftungsrecht, Vertriebsrecht, Erbrecht, Werkvertragsrecht, uvm.

Medienrecht

Prüfung von medialen Inhalten, insbesondere ob Ehre, Privatsphäre oder Unschuldsvermutung verletzt wurden.

Prüfung von Ansprüchen auf eine medienrechtlichen Entschädigung, Gegendarstellung oder nachträglichen Mitteilung.

Persönlichkeitsrechte

Schutz der Ehre und der Privatsphäre, des Namensrechts, des Rechts am eigenen Bild (Bildnisschutz), des Rechts am eigenen Wort, des Rechts auf Schutz von personenbezogenen Daten.

IT- und Internetrecht

Beratung und Vertragsgestaltung im Informationstechnologierecht, E-Commerce-Recht, Domainrecht sowie im breitgefächerten „Internetrecht“ (in dem vielfältige Rechtsgrundlagen zu beachten sind).

Verlagsrecht

Errichtung und Prüfung von Verlagsverträgen zwischen Autoren und Verlagen. Mitentscheidungsrechte des Autors, Umfang der Rechtseinräumung, Vermarktung, Honorar, Verkaufspreis, Auflagenhöhe, Neuauflagen und Beendigungsgründe sollten wohlüberlegt vereinbart werden.

Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Beratung und Vertretung in zahlreichen Gebieten des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts.

Gründung von Gesellschaften wie zB GmbH, OG, KG, GesbR.

Vertragsrecht

Die Kanzlei erstellt und prüft in allen hier angeführten Rechtsgebieten eine Vielzahl von verschiedenen Verträgen, angepasst an die Bedürfnisse der Mandanten.

Künstler- und Kulturrecht

Beratung in allen relevanten urheberrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten. Schutz vor unberechtigter Verwendung und Verbreitung Ihrer schöpferischen Leistung . Hilfestellung bei Leistungsstörungen und unklaren Haftungsfragen.

Strafrecht

Strafverteidigung, Opferschutz, Privatbeteiligtenvertretung.

Zur Person

Dr. Lisa Knapp-Untermoser

Dr. Lisa Knapp-Untermoser

Rechtsanwältin

Beruflicher Werdegang

2013: Kanzleigründung

2012: Eintragung als Rechtsanwältin bei der RAK Wien

2007-2012: Rechtsanwaltsanwärterin

2007: Gerichtspraxis

Ausbildung

2010: Rechtsanwaltsprüfung

2010: Dr. iur. an der Universität Wien (mit Auszeichnung)

2006: Mag. iur. an der Universität Wien

2004: Mag. phil. an der Universität Wien

Kontakt

Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Kanzleisitz

Canovagasse 7/10A

A-1010 Wien

E-Mail-Adresse

office@ra-knapp.at

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Telefon

(+43 1) 802 35 02

Mobil

(+43) 664 597 63 34

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Kanzleizeiten

Montag bis Freitag:

9:00 bis 17:00 Uhr

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Kanzlei am besten von der U-Bahn-Station Karlsplatz (U1, U4), mit zahlreichen Straßenbahnlinien (D, 1, 2, 62, 71 und der Badner Bahn) sowie der Buslinie 2A erreichen.

Rechtsnews

Rechtsnews & aktuelle Gerichtsentscheidungen finden Sie im

Blog der Kanzlei

Honorar

Kostentransparenz ist wichtig.

Daher werden das Honorar und die voraussichtliche Gesamtbelastung besprochen, bevor Kosten entstehen.

Folgende Verrechnungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:

1. Tarifmäßiges Honorar

Zur Ermittlung des Honorars werden für gewöhnlich das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sowie das Notariatstarifgesetz (NTG) herangezogen. Hier werden entweder Einzelleistungen oder „Hauptleistungen“ mit Einheitssatz (der „Nebenleistungen“ abdeckt) abgerechnet, wobei je nach Streitwert bzw Bemessungsgrundlage unterschiedlich hohe Tarifansätze herangezogen werden.

Sollte im Einzelfall keine bestimmte Honorarvereinbarung geschlossen worden sein, wird nach Tarif abgerechnet.

2. Stundensatzhonorar

Die individuelle Vereinbarung von fallbezogenen Stundensätzen ist jederzeit möglich. Es wird hier ein Honorar vereinbart, das nach geleisteten Zeiteinheiten abgerechnet wird. Die Honorarnote weist selbstverständlich auch bei dieser Variante eine detaillierte Aufstellung der einzelnen erbrachten Leistungen auf.

3. Pauschalhonorar

In bestimmten Angelegenheiten ist der tatsächliche Aufwand im Vorhinein relativ genau abschätzbar (Markenanmeldungen, Vertragserrichtungen, Gesellschaftsgründungen, etc). Hier kann ein genau festgelegtes Pauschalhonorar für einen genau abgesteckten Leistungsumfang festgelegt werden. Die anfallenden Kosten sind damit von Anfang an vorhersehbar.